Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat sich entschieden, dass Wohnmobilfahrer, die sich nicht an die gültige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 halten – insbesondere die Regelungen zur Wochenruhezeit – von jeglichen Sanktionen verschont bleiben.
Die Hinweise verdichten sich das es am 30.06.22 wirklich zu einem
Benutzung- und Bedienungsverbot von Navigations Geräte während der Fahrt - kommen könnte.