Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat sich entschieden, dass Wohnmobilfahrer, die sich nicht an die gültige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 halten – insbesondere die Regelungen zur Wochenruhezeit – von jeglichen Sanktionen verschont bleiben.
Stellen Sie sich vor: Sie träumen von Freiheit, Abenteuer und Unabhängigkeit. Sie kaufen sich ein großes Wohnmobil über 7,5 Tonnen, um ganz Europa zu erkunden. Klingt romantisch, oder?Tja, Pech gehabt. Was Sie wirklich bekommen, ist der Job als ehrenamtlicher Berufskraftfahrer.