Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat sich entschieden, dass Wohnmobilfahrer, die sich nicht an die gültige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 halten – insbesondere die Regelungen zur Wochenruhezeit – von jeglichen Sanktionen verschont bleiben.
In unserer aktuellen Anfrage an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben wir um eine Klarstellung bezüglich der Anwendung der Sozialvorschriften, der Fahrerkarte und des EG-Kontrollgeräts für Wohnmobilfahrer gebeten. Hier folgt die Antwort.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat Grund zum Feiern. Mit stolzen 70 Jahren kann die Institution auf eine glorreiche Geschichte der Unfähigkeit und Blindheit zurückblicken – besonders, wenn es um die Kontrolle von ausländischen Kabotageverstößen geht.