Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat sich entschieden, dass Wohnmobilfahrer, die sich nicht an die gültige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 halten – insbesondere die Regelungen zur Wochenruhezeit – von jeglichen Sanktionen verschont bleiben.
Weil wir ja alle so gerne im Dschungel der gesetzlichen Regelungen für die private Nutzung von Wohnmobilen über 7,5 Tonnen herumirren, haben wir die Europäische Kommission um eine Klarstellung / Stellungnahme gebeten.