Hotel trotz Wohnmobil ?
In Hessen wird jetzt mit besonderem Eifer darauf geachtet, dass Wohnmobile über 7,5 Tonnen nicht einfach unkontrolliert durch die Gegend fahren. Schließlich ist es von höchster Wichtigkeit, dass die Vorschriften zum digitalen EG-Kontrollgerät und die Fahrerkarte auch bei einem gemütlichen Campingausflug nicht außer Acht gelassen werden! Ganz gleich, ob man sich nun in einem luxuriösen Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen entspannt – die Regeln sind die gleichen wie für Lkw. Ja, genau, das bedeutet, dass die gleichen strengen Vorschriften, die für den gewerblichen Transport gelten, auch für den Freizeitspaß gelten. Wie aufregend! (ironieoff) In diesem Artikel werden wir nun versuchen, herauszufinden, ob Wohnmobilfahrer, die sich in der Gewichtsklasse über 7,5 Tonnen bewegen, denselben Übernachtungsverboten unterliegen wie die armen Lkw-Fahrer, die ihre Wochenruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen. Ein echter Spaß für alle Beteiligten, nicht wahr?
Der rechtliche Rahmen
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ist ein zentrales Regelwerk, das die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrpersonal im Straßenverkehr regelt. Sie ist insbesondere für Fahrer von Fahrzeugen relevant, die im Güter- oder Personentransport eingesetzt werden. Ziel der FPersV ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Gesundheit der Fahrer zu schützen. Die Verordnung basiert auf der EU-Verordnung 561/2006 und trägt dazu bei, einheitliche Standards innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.
EU-Verordnung 561/2006
Diese Verordnung regelt die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen, die über 3,5 Tonnen wiegen oder für den Personentransport eingesetzt werden. Sie enthält ähnliche Bestimmungen wie die
FPersV, jedoch auf EU-Ebene.
Wochenruhezeit: Ein weiterer zentraler Aspekt der FPersV ist die Wochenruhezeit. Nach sechs Arbeitstagen ist es für Fahrer verpflichtend, eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden
einzulegen. Diese Regelung dient der Regeneration der Fahrer und trägt dazu bei, Ermüdungserscheinungen vorzubeugen. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Ruhezeit verkürzt werden, was den
Fahrern in besonderen Situationen mehr Flexibilität bietet. Die Einhaltung der FPersV ist essenziell, nicht nur für die Sicherheit der Fahrer, sondern auch für die Verkehrssicherheit insgesamt.
Verstöße gegen die Regelungen können nicht nur zu empfindlichen Strafen führen, sondern auch das Unfallrisiko erhöhen. Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) stellt also sicher, dass die Lenk- und
Ruhezeiten von Fahrern im Güter- und Personentransport klar geregelt sind. Durch die Festlegung von maximalen Lenkzeiten und verbindlichen Ruhezeiten wird nicht nur die Gesundheit der Fahrer
geschützt, sondern auch die Sicherheit auf den Straßen erhöht. Die FPersV trägt somit wesentlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Straßenverkehr bei und ist ein wichtiges Instrument zur
Förderung der Verkehrssicherheit in der Europäischen Union.
Übernachtungsverbot für Lkw-Fahrer im Fahrzeug
Ein zentrales Anliegen der rechtlichen Diskussion über die (FPersV) sowie die EU-Verordnung Nr. 561/2006 ist das Verbot der Übernachtung für Lkw-Fahrer. Im Jahr 2020 trat ein Regelwerk in Kraft, das es Lkw-Fahrern untersagt, ihre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Fahrer zu gewährleisten.
- EU-Verordnung Nr. 561/2006 Artikel 8 (8) Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für die vorherige verkürzte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, dürfen nicht in einem Fahrzeug verbracht werden. Sie sind in einer geeigneten geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen.
Das Übernachtungsverbot wird durch die Erwägung motiviert, dass das Übernachten in einem Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen erhebliche Sicherheitsrisiken birgt. Insbesondere sind Fahrer, die
in ihrem Fahrzeug übernachten, potenziell gefährlichen Situationen ausgesetzt, die sowohl ihre physische Sicherheit als auch ihre psychische Gesundheit beeinträchtigen können. Die Übernachtung im
Fahrzeug kann zu einem erhöhten Stressniveau führen, da die Fahrer in einer verletzlichen Position sind und potenziell gefährlichen Einflüssen ausgesetzt sein können, wie beispielsweise Diebstahl
oder anderen kriminellen Handlungen.
Darüber hinaus ist das Anliegen, die Gesundheit der Fahrer zu schützen, ein zentraler Aspekt dieser Regelung. Die wöchentliche Ruhezeit ist entscheidend für die Regeneration der Fahrer und deren
Fähigkeit, sicher und effizient zu arbeiten. Das Übernachten im Fahrzeug ist oft mit unzureichenden Erholungsmöglichkeiten verbunden, was zu einer unzureichenden Regeneration und damit zu einer
Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit führen kann. Indem die Fahrer verpflichtet werden, geeignete Unterkünfte aufzusuchen, wird sichergestellt, dass sie Zugang zu adäquaten Schlafbedingungen haben,
die eine bessere Erholung fördern. Hierzu zählen beispielsweise Hotels oder andere Einrichtungen, die die notwendigen Annehmlichkeiten bieten, um eine erholsame Nachtruhe zu gewährleisten.
Die Einführung des Übernachtungsverbots steht auch im Einklang mit den allgemeinen Zielen der EU-Verordnung Nr. 561/2006, die darauf abzielt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, indem
sie die Arbeitszeiten von Fahrern reguliert. Eine ordnungsgemäße Einhaltung der Ruhezeiten ist entscheidend für die Vermeidung von Übermüdung, die eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle im
Straßenverkehr darstellt. Durch das Verbot, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, wird ein weiteres wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Übermüdung von Fahrern geschaffen.
Es ist darüber hinaus zu beachten, dass die Verordnung auch einen präventiven Charakter hat. Indem sie Fahrer dazu anhält, ihre Ruhezeiten in geeigneten Unterkünften zu verbringen, wird nicht nur
die individuelle Gesundheit der Fahrer gefördert, sondern auch die allgemeine Verkehrssicherheit erhöht. Die Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind nicht zu unterschätzen,
da gut erholte Fahrer in der Lage sind, konzentrierter und reaktionsschneller zu fahren, was letztlich zur Reduzierung von Verkehrsunfällen beiträgt.
Gilt das Übernachtungsverbot jetzt auch für Wohnmobilfahrer?
Zunächst einmal ist es entscheidend, zwischen Wohnmobilen und Lkw zu differenzieren! Wohnmobile sind nicht einfach nur Fahrzeuge – sie sind mobile Rückzugsorte, die darauf ausgelegt sind,
Menschen und ihr wertvolles Gepäck sicher und komfortabel zu transportieren. Mit ihren einladenden Schlafmöglichkeiten verwandeln sie jede Reise in ein Abenteuer! Diese speziellen Fahrzeuge
werden oft als Wohnmobile klassifiziert und unterliegen daher ganz eigenen Regelungen, die sie von Lkw unterscheiden.
Doch hier wird es spannend: Wenn ein Wohnmobil die magische Grenze von 7,5 Tonnen überschreitet, ändert sich das Spiel! Plötzlich gelten dieselben strengen Vorschriften wie für Lkw – und das
bedeutet für die Fahrer, dass sie sich an die Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und die EU-Verordnung 561/2006 halten müssen. Auch sie müssen sich den strikten Lenk- und Ruhezeiten
beugen, was ihre Reisen erheblich beeinflussen kann.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) um eine Stellungsnahme gebeten. Die Antwort? Sie kommt bald – also bleibt dran! Wir bleiben für euch
dran!
Frage an das BALM
Betreff: Anfrage zu wöchentlichen Ruhezeiten in Wohnmobilen über 7,5 t gemäß EU-Verordnung Nr. 561/2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie können mir bei einer wichtigen Frage zur EU-Verordnung Nr. 561/2006, insbesondere Artikel 8 (8), weiterhelfen. In diesem Artikel wird festgelegt, dass regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten und eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für eine vorherige verkürzte Ruhezeit genommen wird, nicht in einem Fahrzeug verbracht werden dürfen. Gilt diese Regelung auch für Wohnmobile, die über 7,5 Tonnen wiegen und somit in die gleiche Kategorie fallen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Dedy
Aussage: European Commission
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 würden solche Fahrzeuge auch in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr fallen und müssten mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Daher würden auch die in der Verordnung Nr. 561/2006 festgelegten Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten der Europäischen Union gelten.
European Commission
Directorate-General for Mobility and Transport
MOVE.C 1: Road Transport
Die Antwort des BALM steht noch aus ...
Fazit: Am Ende des Tages zählt der Schlaf! Die FPersV und die EU-Verordnung 561/2006 sind wie deine besten Freunde, die dich daran erinnern, nicht nur sicher, sondern auch ausgeschlafen zu fahren. Also schnapp dir dein Lieblingskissen, such dir eine coole Unterkunft und mach das Beste aus deiner Ruhezeit. Denn ein ausgeschlafener Fahrer ist ein glücklicher Fahrer – und wir wollen schließlich keine Schläfrigen auf der Überholspur!
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Sabine (Freitag, 10 Januar 2025 12:43)
Das wäre der supergau
Heinrich O. (Montag, 13 Januar 2025 14:29)
Das wäre ganz großer Mist.