Damit sollen unter anderem Supermärkte und Impfzentren zuverlässig versorgt werden können. Allerdings gibt es Unterschiede in den Bundesländern, wie lange und für welche Transporte genau die Ausnahmen gelten.
Mehrere Bundesländer haben beschlossen, vorerst das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte, etwa für Lebensmittel und Impfstoffe, auszusetzen. Das geht aus voneinander unabhängigen Mitteilungen der Verkehrsministerien der Länder sowie der Deutschen Presse-Agentur hervor. Die Ausnahmen sollen unter anderem dafür sorgen, dass Supermärkte und Corona-Impfzentren zuverlässig versorgt werden können. Nachfolgend eine Übersicht zu den zuletzt bekannt gewordenen Ausnahmen und wie lange beziehungsweise für welche Güterarten sie wirksam sind:
Sachsen-Anhalt
Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen wird in Sachsen-Anhalt weitgehend ausgesetzt. Bis 31. Januar 2021 gibt es Ausnahmen für alle Güterarten. Auch Leerfahrten sind in dem genannten Zeitraum erlaubt.
Nordrhein-Westfalen
Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen wird in Nordrhein-Westfalen weitgehend ausgesetzt. Bis 18. Januar 2021 gibt es Ausnahmen für alle Güterarten. Auch Leerfahrten sind in dem genannten Zeitraum erlaubt. Die Ausnahmen gelten jedoch bis auf weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt für alle Lkw, die Lebensmittel transportieren, eine Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zunächst bis 10. Januar 2021. Transporte mit Corona-Impfstoffen, Kühlsystemen zur Lagerung von Corona-Impfstoffen, medizinisch notwendigen Instrumenten zur Impfung sowie Güter, die unmittelbar dazu dienen, den Dienstbetrieb beziehungsweise die Funktionsfähigkeit der Corona-Impfzentren sicherzustellen, sind an Sonn- und Feiertagen bis 30. Juni 2021 gestattet. Mit den Ausnahmeregelungen sollen Supermärkte und Impfzentren zuverlässig versorgt werden können. Dabei gehe es laut Volker Wissing, stellvertretende Ministerpräsident und Verkehrsminister in Rheinland-Pfalz, auch um die Funktionsfähigkeit europaweiter Transportketten. Man habe sich deshalb bereits mit dem benachbarten Bundesland Saarland auf die Ausnahmeregelung verständigt
Niedersachsen und Bremen
Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen wird in Niedersachsen und Bremen weitgehend ausgesetzt. Um die Verfügbarkeit der Waren sicherzustellen, läuft die Regelung bis Ende Januar 2021. Die Ausnahmeregeln zur Belieferung von Impfzentren gelten bis 30. Juni 2021. Auch Leerfahrten, die im Zusammenhang mit diesen Transporten stehen, sind in den jeweiligen Zeiträumen erlaubt.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz hat mit sofortiger Wirkung das Fahrverbot für Lastwagen an Sonn- und Feiertagen vorläufig ausgesetzt. Damit solle in den nächsten Wochen die Versorgung von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Arztpraxen und Corona-Impfzentren gesichert werden, teilte der FDP-Politiker am Donnerstag mit. Die Regelung – sie war auch schon im März nach Ausbruch der Pandemie verfügt worden – sei vorerst bis zum 31. Januar befristet – mit Option auf Verlängerung.
Baden-Württemberg und Berlin
Bis 30. Juni 2021 gelten Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für die Belieferung der Corona-Impfzentren mit Corona-Impfstoffen, Kühlsystemen zur Lagerung von Corona-Impfstoffen, medizinisch notwendigen Instrumenten zur Impfung sowie Güter, die unmittelbar dazu dienen, den Dienstbetrieb beziehungsweise die Funktionsfähigkeit der Corona-Impfzentren sicherzustellen. Auch Leerfahrten im direkten Zusammenhang mit den Belieferungen der Corona-Impfzentren sind ausgenommen.
So ist das Sonntagsfahrverbot generell geregelt
Das Lkw-Sonntagsfahrverbot gilt laut Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen auf dem gesamten deutschen Straßennetz in der Zeit von 0 bis 22 Uhr für Lkw im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Ausnahmen gibt es für frische Lebensmittel wie Milch, Fleisch und Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse. Zuständig für die Überwachung und Durchführung sind die Bundesländer. Das Verbot soll Straßen im Wochenendreiseverkehr entlasten, Lärm an diesen Tagen reduzieren und den Lkw-Fahrern Ruhepausen ermöglichen.
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